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   VGH Bayern, 10.05.2021 - 6 CE 21.658   

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VGH Bayern, 10.05.2021 - 6 CE 21.658 (https://dejure.org/2021,15218)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.05.2021 - 6 CE 21.658 (https://dejure.org/2021,15218)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Mai 2021 - 6 CE 21.658 (https://dejure.org/2021,15218)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2
    Konkurrentenstreitverfahren bei der Bundespolizei

  • rewis.io

    Bundesbeamtenrecht, Konkurrentenstreit, Bundespolizei, Auswahlentscheidung, Ankreuzverfahren, Begründung des Gesamturteils, Beurteilung nach Beförderung, Beförderung nicht ernsthaft möglich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Beförderung von Mitbewerbern hinsichtlich Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Bewerbers; Vornahme einer Auswahlentscheidung anhand aussagekräftiger, aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhenden dienstlichen ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2
    Beförderung von Mitbewerbern hinsichtlich Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Bewerbers; Vornahme einer Auswahlentscheidung anhand aussagekräftiger, aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhenden dienstlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2021 - 6 CE 21.658
    Er kann keine erneute - rechtsfehlerfreie - Entscheidung über seine Bewerbung um ein Beförderungsamt der Besoldungsgruppe A 11 zum Beförderungsmonat Januar 2021 beanspruchen (zum Prüfungsmaßstab etwa BVerfG" B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - ZBR 2016, 128 Rn. 57; BVerwG" B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 22; BayVGH" B.v. 17.1.2019 - 6 CE 18.2236 - juris Rn. 10).

    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - ZBR 2016, 128 Rn. 58; BVerwG, B.v. 27.9.2011 - 2 VR 3.11 - NVwZ-RR 2012, 71/72; BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 6 CE 15.2583 - juris Rn. 7).

    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung dürfen nicht über das hinausgehen" was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt (vgl. BVerfG" B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - ZBR 2016, 128 Rn. 57; BVerwG" B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 22; BayVGH" B.v. 3.6.2015 - 6 ZB 14.312 - juris Rn. 10 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2021 - 6 CE 21.658
    Dabei kann dahinstehen, ob der Antrag abweichend von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 - (juris Rn. 19) ausnahmsweise als rechtsmissbräuchlich anzusehen oder unter Zugrundelegung der vom erkennenden Senat in seiner Entscheidung vom 12. September 2017 - 6 CE 17.1220 - (juris) dargelegten Grundsätze im Hinblick auf die für den Antragsteller freigehaltenen Stellen bereits mangels Anordnungsgrundes abzulehnen wäre.

    Er kann keine erneute - rechtsfehlerfreie - Entscheidung über seine Bewerbung um ein Beförderungsamt der Besoldungsgruppe A 11 zum Beförderungsmonat Januar 2021 beanspruchen (zum Prüfungsmaßstab etwa BVerfG" B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - ZBR 2016, 128 Rn. 57; BVerwG" B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 22; BayVGH" B.v. 17.1.2019 - 6 CE 18.2236 - juris Rn. 10).

    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung dürfen nicht über das hinausgehen" was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt (vgl. BVerfG" B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - ZBR 2016, 128 Rn. 57; BVerwG" B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 22; BayVGH" B.v. 3.6.2015 - 6 ZB 14.312 - juris Rn. 10 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2021 - 6 CE 21.658
    Sieht das Beurteilungssystem - wie hier - ein Ankreuzverfahren für vorgegebene Einzelbewertungen ohne zusätzliche individuelle textliche Begründungen vor, bedarf das abschließende Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung in der Regel einer gesonderten Begründung (BVerwG, U.v. 2.3.2017 - 2 C 51.16 - juris Rn. 11; U.v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 30).

    Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung für das Gesamturteil jedoch nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (vgl. BVerwG, U.v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 37).

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2021 - 6 CE 21.658
    Erst durch die Ausführungen einer textlichen Begründung wird erkennbar, wie das Gesamturteil aus den Einzelbewertungen hergeleitet und welches Gewicht den einzelnen bestenauswahlbezogenen Gesichtspunkten gegeben worden ist, da nur so das Gesamturteil nachvollzogen und einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden kann (BVerwG, B.v. 25.10.2011 - 2 VR 4.11 - juris Rn. 15; U.v. 1.3.2018 - 2 A 10/17 - BVerwGE 161, 240 Rn. 42 ff.; U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 65 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2021 - 6 CE 21.658
    Erst durch die Ausführungen einer textlichen Begründung wird erkennbar, wie das Gesamturteil aus den Einzelbewertungen hergeleitet und welches Gewicht den einzelnen bestenauswahlbezogenen Gesichtspunkten gegeben worden ist, da nur so das Gesamturteil nachvollzogen und einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden kann (BVerwG, B.v. 25.10.2011 - 2 VR 4.11 - juris Rn. 15; U.v. 1.3.2018 - 2 A 10/17 - BVerwGE 161, 240 Rn. 42 ff.; U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 65 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2021 - 6 CE 21.658
    Erst durch die Ausführungen einer textlichen Begründung wird erkennbar, wie das Gesamturteil aus den Einzelbewertungen hergeleitet und welches Gewicht den einzelnen bestenauswahlbezogenen Gesichtspunkten gegeben worden ist, da nur so das Gesamturteil nachvollzogen und einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden kann (BVerwG, B.v. 25.10.2011 - 2 VR 4.11 - juris Rn. 15; U.v. 1.3.2018 - 2 A 10/17 - BVerwGE 161, 240 Rn. 42 ff.; U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 65 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 51.16

    Ankreuzverfahren; Begründung; Einzelbewertungen; Gesamturteil; Gewichtung;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2021 - 6 CE 21.658
    Sieht das Beurteilungssystem - wie hier - ein Ankreuzverfahren für vorgegebene Einzelbewertungen ohne zusätzliche individuelle textliche Begründungen vor, bedarf das abschließende Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung in der Regel einer gesonderten Begründung (BVerwG, U.v. 2.3.2017 - 2 C 51.16 - juris Rn. 11; U.v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2021 - 6 CE 21.658
    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - ZBR 2016, 128 Rn. 58; BVerwG, B.v. 27.9.2011 - 2 VR 3.11 - NVwZ-RR 2012, 71/72; BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 6 CE 15.2583 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren -

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2021 - 6 CE 21.658
    Die beantragte Zahl der freizuhaltenden Stellen wirkt sich grundsätzlich nicht streitwerterhöhend aus (BayVGH, B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429 - juris).
  • VGH Bayern, 03.06.2015 - 6 ZB 14.312

    Bundesbeamtenrecht; dienstliche Beurteilung; gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2021 - 6 CE 21.658
    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung dürfen nicht über das hinausgehen" was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt (vgl. BVerfG" B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - ZBR 2016, 128 Rn. 57; BVerwG" B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 22; BayVGH" B.v. 3.6.2015 - 6 ZB 14.312 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.09.2017 - 6 CE 17.1220

    Konkurrentenstreit - Rechtmissbräuchliches Begehren auf Blockade sämtlicher

  • VGH Bayern, 04.03.2016 - 6 CE 15.2583

    Auswahlentscheidung über die Besetzung von Beförderungsämtern

  • VGH Bayern, 17.01.2019 - 6 CE 18.2236

    Eine Notenabsenkung (gegenüber vorliegenden Beurteilungsbeiträgen) kann mit einer

  • VGH Bayern, 24.09.2019 - 6 CE 19.1749

    Auswahlentscheidung aufgrund dienstlicher Beurteilung - Telekom

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2020 - 6 B 1414/19

    Auswahlentscheidung; Kausalität; Begründung des Gesamturteils

  • VG München, 17.02.2021 - M 21b E 21.324

    Einstweiliger Rechtsschutz hinsichtlich Nichtberücksichtigung bei einer

  • VGH Bayern, 20.06.2022 - 6 CE 22.731

    Bundesbeamtenrecht, Telekom, Konkurrentenstreit, Beförderung, Beurteilung,

    Anderes kann gelten, wenn der auf vorläufige Unterlassung der Beförderung einer Mehrzahl - ggfs. sogar einer Vielzahl - von Mitbewerbern gerichtete Rechtsschutzantrag sich als rechtsmissbräuchlich darstellt, weil von vornherein ausgeschlossen ist, dass die Beförderung der Mitbewerber den Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers verletzt, und der Angriff auf eine größere Zahl von beabsichtigten Ernennungen von Mitbewerbern ersichtlich nicht der Wahrung des Bewerbungsverfahrensanspruchs dient, sondern Druck auf den Dienstherrn ausüben soll (BVerwG, B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 10.5.2021 - 6 CE 21.658 - juris Rn. 17).
  • VG Bayreuth, 18.04.2023 - B 5 K 22.138

    Dienstliche Beurteilung, Regelabsenkung nach Beförderung im Beurteilungszeitraum,

    Erst durch die Ausführungen einer textlichen Begründung wird erkennbar, wie das Gesamturteil aus den Einzelbewertungen hergeleitet und welches Gewicht den einzelnen bestenauswahlbezogenen Gesichtspunkten gegeben worden ist, da nur so das Gesamturteil nachvollzogen und einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden kann (BVerwG, B.v. 25.10.2011 - 2 VR 4.11 - juris Rn. 15; U.v. 1.3.2018 - 2 A 10/17 - BVerwGE 161, 240 Rn. 42 ff.; U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 65 f. m.w.N.; BayVGH, B.v. 10.5.2021 - 6 CE 21.658 - juris Rn. 13).
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